Steuerfalle Gemeinschaftskonto: Was Paare wissen müssen
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Transkript anzeigen
00:00:00: Wenn Sie mit Ihrem Partner ein Gemeinschaftskonto haben, kann es sein dass sie Steuern hinterziehen ohne es zu wissen.
00:00:06: Doch Unwissenheit schützt vor Strafen nicht und die hat das richtig in sich!
00:00:10: Von daher zeige ich Ihnen heute wie sie sich davor schützen können damit ihr Bademantel getrost im Schrank bleiben kann.
00:00:20: Hallo Mein Name ist Stefan Kemmler und ich unterstütze Vermögende Best-Ager, ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
00:00:26: Ihre Selbstbestimmung zu erhalten und ihre Nachlass steueroptimal zu planen.
00:00:31: Das Besondere bei mir ist dass ich als Honorar Finanzanlagenberater keine Provisionen erhalte und dadurch wirklich unabhängig bin.
00:00:38: In meinem Beratungsalltag stelle ich immer wieder fest, dass fast alle Paare ein Gemeinschaftskonto haben und alles in einen Job werfen.
00:00:45: Einerseits aus Liebe und andererseits um gemeinsame Ausgaben zu vereinfachen.
00:00:50: Da beahnen sie nicht das sie eine Steuerfalle tappen können und dadurch hohe Strafen wegen Steuerhinterziehung riskieren.
00:00:56: Doch bevor ich Ihnen zeige welche Strafen drohen und wie Sie sich davor schützen können erkläre ich Ihnen warum das so ist?
00:01:03: In welchen Fällen sie davon betroffen sein können welchem Irrtum Ehepaar unterliegen und von das Finanzamt sie spätestens auf dem Radar hat.
00:01:12: Im Zivilrecht gibt es die sogenannte Vermutungsregelung, die besagt vereinfacht ausgedrückt, dass bei einem Gemeinschaftskonto beide Kontoinhaber am Kontoguthaben zu je fünfzig Prozent beteiligt sind – genau das kann zu einem Problem führen wenn beide nicht die exakt gleichen Beträge auf das Gemeinschaftekonto einzahlen was regelmäßig der Fall sein sollte sei's durch wiederkehrende und außerordentliche Zahlungseingänge.
00:01:38: Fangen wir mit den wiederkehrenden Zahlungseingängen an.
00:01:41: Das sind Gehaltszahlungen, Rentenzahlungen und Mieteinnahmen.
00:01:44: dazu ein Beispiel Partner A verdient fünfzehntausend Euro im Monat und Partner B dreitausend Euro Im Monat.
00:01:51: somit fließen jeden Monat achtzehnteusend euro auf das Gemeinschaftskonto geteilt durch zwei wegen der fünfzig-fünftig Regelung macht neuntausend EURO pro Person.
00:02:00: Partner b erhält also jeden monat eine Schenkung in Höhe von sechs tausend EURO.
00:02:05: Das sind seventy tausende Euro im Jahr also siebenhundertzwanzigtausend Euro auf zehn Jahre.
00:02:11: Davon können natürlich die Schenkungsfreibeträge abgezogen werden, das sind bei verheirateten fünfhundertausend Euro und nicht verheiralten zwanzig tausend euro je alle zehn jahre.
00:02:22: Somit reden wir über eine Schenkung in Höhe von zweihundertzwanzig Tausend bzw.
00:02:26: siebhunderttausende Euro was zu einer Schenkungensteuerinhöhe von vierhnzwanzigtausend zweihundert beziehungsweise zweihunderzehntausend euro führt.
00:02:35: Dann gibt es noch die außerordentlichen Zahlungseingänge.
00:02:38: Das sind Einmalzahlungen, zum Beispiel durch Abfindung, Erbschaft, Immobilien- bzw.
00:02:43: Unternehmensverkauf, Kontowechsel von einzeln auf Gemeinschaftskonto und Lebens- beziehungsweise Rentenversicherungen.
00:02:50: Bitte beachten Sie, dass auch Zuwendungen als Schenkungen gelten.
00:02:54: Das sind zum Beispiel – sie haben als Paar eine Immobilie gekauft, stehen beide im Grundbuch mit je fünfzig Prozent Mit-Eigentumsanteil, aber der eine Partner hat sich an dem Kaufpreis entweder gar nicht oder zu weniger als die Hälfte beteiligt oder der eine Partner gleich für den anderen regelmäßig die Kreditkarte aus oder der Eine Partner übernimmt für den Anderen die Beiträge zur Altersvorsorge.
00:03:17: Von Ehepaaren bekomme ich häufig zu hören, ja aber wir sind doch in dem Güterstand der Zugewindgemeinschaft.
00:03:22: Hier wird Zugewindgemeinshaft mit Gütergemeinschaff verwechselt – in der Zugewingemeinschaft ist man automatisch.
00:03:28: die Güter-Gemeinsschaft muss vereinbart werden.
00:03:31: Die Zugewinneinschaft isst eine Form der Gütertrennung mit Ausgleich der Wertzuwechse bei Beendigung des Güterstands durch Scheidung oder
00:03:39: Tod.".
00:03:40: Und genau dann besteht das Entdeckungsrisiko.
00:03:43: Bei Scheidung wird es sogar häufig als Erpressungsmittel genutzt und bei Tod will der überlebende Ehegatte die fiktive Zugewinnausgleichsforderungen beziffern, um diese als Abzugsposten bei der Berechnung der Erbschaftsteuer gelten zu machen – und dafür ist die Offenlegung des gesamten Vermögens notwendig!
00:04:01: Wird das Finanzamt fündig, geht es von Steuerhinterziehung aus.
00:04:04: Wie sie bestraft werden hängt davon ab wie viel Steuern Sie hinterzogen haben?
00:04:09: Bis eine Million Euro droht eine Geldstrafe gegebenenfalls zuzüglich einer Haftstrafe die in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird.
00:04:17: Ab eine Millionen Euro drohen eine Haftstrafe doch dabei bleibt es nicht.
00:04:21: Beamte können ihren Beamtenstatus und ihre Beamtenpension verlieren.
00:04:25: kann man berufen wie Ärzte Architekten Rechtsanwälte und Steuerberater Disziplinarverfahren bei der entsprechenden Kammer und barfin regulierten Berufen wie Banker in führenden Position- und Vermögensverwalter, droht ein Berufsverbot.
00:04:40: Daher empfehle ich grundsätzlich, dass jeder sein eigenes Girokonto, Tagesgeldkonto und Depot hat mit einer wechselseitigen Konto-und-Depotvollmacht.
00:04:49: Ein Gemeinschaftskonto sollten Sie nur führen wenn beide exakt die gleichen Beträge darauf einzahlen.
00:04:55: Und sollten sie jetzt vermuten das das Finanzamt bei Ihnen fündig werden könnte verfallen Sie bitte nicht den blinden Aktionismus sondern kontaktieren einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater der ihren Sachverhalt genau untersucht denn er kann das nämlich gegeben falls mittels einer sogenannten Klarstellungsvereinbarung oder der sogenannten Güterstandsstaukel heilen.
00:05:16: Schreiben Sie doch mal unten in die Kommentare, ob sie ein Gemeinschaftskonto führen und das ganze gewusst haben!
00:05:22: Schön dass Sie da waren – bis bald.
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